Publiziert am: 04.04.2024
Teilrevision BehiG: Ungenügendes Flickwerk
Der SBV ist enttäuscht von der vorgeschlagenen Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).
Bildquelle: sbv-fsa
Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) begrüsst es grundsätzlich, dass das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) revidiert wird. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen, sowohl bei den Betroffenen wie auch den Fachleuten. Der Konsens ist eindeutig: das bestehende BehiG ist sehr lückenhaft.
Leider erfüllt die vorgelegte Teilrevision das deklarierte Ziel, die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gleichgestelltes Leben insgesamt zu verbessern, nicht.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Medienmitteilung sowie in unserer Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat.