Recht auf autonomes Reisen von Menschen mit Behinderung

Blinde und sehbehinderte Menschen haben rund 10 Elemente in den neuen Triebzügen der Firma Bombardier, die sie in ihrer autonomen Mobilität einschränken. Das Urteil des BG bestätigt nun die Forderungen von Inclusion Handicap sowie des schweizerischen Sehbehindertenwesens, wonach die Sicherstellung autonomen Reisens höher zu gewichten ist als die Einhaltung der technischen Normen. Dieser Entscheid ist für uns vorteilhafter, weil er deutlich im Sinne der Interessenvertretung und einer rechtskräftigen Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention ist. Ein solcher Präzedenzfall nützt uns auch besonders für künftige Beschaffungen von ÖV-Fahrzeugen, denn alle autonom nutzbar sein müssen. Lesen Sie dazu auch die ausführliche Medienmitteilung des Sehbehindertenwesens.