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Zugänglicher öffentlicher Verkehr

Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist von grosser Bedeutung für die Mobilität von Menschen mit einer Sehbehinderung. Umso wichtiger ist es, dass der Weg zu den Haltestellen, die Einstiegsmöglichkeiten, die Fahrzeuge sowie die Fahrgastinformationen jederzeit für alle autonom und hindernisfrei zugänglich sind.

sbv-Interessensvertretung ist aktiv

Die sbv-Interessenvertretung ist auf nationaler Ebene und mit den regionalen Interessenvertretungen ständig bemüht, die Zugänglichkeit im öffentlichen Verkehr zu optimieren und die gesetzlichen Vorgaben für die benachteiligungsfreie Nutzung einzufordern. Dabei suchen die Interessenvertretungen den Dialog mit Behörden und Unternehmen, um die Zugänglichkeit sicherzustellen. In einigen Regionen konnte dank guter Partnerschaft auch eine Sensibilisierung des Fahrpersonals für die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung erzielt werden.

Hindernisfreie Bahnhöfe und Haltestellen

Der sbv hat 2021 zusammen mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) das Dokument «Hindernisfreie ÖV-Haltestellen für Menschen mit Sehbehinderung» herausgegeben. Damit sollen die Akteure, die beim Bau und Betrieb einer ÖV-Haltestelle involviert sind, für die besonderen Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen sensibilisiert werden, um die barrierefreie Konzeption von Haltestellen zu fördern. Das Dokument benennt wichtige Anforderungen und enthält Empfehlungen für eine möglichst hindernisfreie Gestaltung der Haltestellen und ihrer Infrastruktur im Interesse der Personen mit einer Sehbehinderung, die in ihrem Alltag auf den ÖV angewiesen sind.

Normgerecht konzipierte und gestaltete Fahrzeuge

Die hindernisfreie Orientierung in den ÖV-Fahrzeugen, die autonome Nutzbarkeit ihrer Einrichtung durch eine geeignete Beleuchtung und taktile Bedienelemente sowie die Beachtung von Sicherheitsaspekten sind wichtige Faktoren für die autonome Mobilität der betroffenen Menschen. Die SBV-Interessenvertretung setzt sich dafür ein, bei der Beschaffung von neuen ÖV-Fahrzeugen oder bei der Modernisierung des bestehenden Rollmaterials die Transportunternehmen und die Industrie mit ihrer Beratung und Expertise zu begleiten, damit der ÖV in jeder Hinsicht optimal und barrierefrei benutzt werden kann.

Kundeninteraktion

Die Kundeninteraktion befasst sich mit der visuellen und akustischen Fahrgastinformation im normalen Betrieb und bei besonderen Ereignissen, mit Anlagen für die Hilfe- oder die Halteanforderung, mit Tariffragen sowie mit sämtlichen Formen der Kommunikation mit der ÖV-Kundschaft. Die sbv-Interessenvertretung setzt sich im Dialog mit SBB, BLS und anderen Transportunternehmungen dafür ein, dass Menschen mit Sehbehinderungen jederzeit den vollen Zugang zu den reiserelevanten Informationen wie Kursen und Linien, Abfahrtszeiten und -standorten sowie dem Billettkauf erhalten. Insbesondere ist auf folgende Punkte zu achten:

  • Kundenkommunikation und -information bei Fahrzeugen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs müssen, um den Bedürfnissen der blinden und sehbehinderten Menschen zu entsprechen, möglichst nach dem Zweisinnes-Prinzip (akustische und visuelle Meldung) erfolgen.
  • Bei Anzeigesystemen (z.B. Abfahrtsmonitoren) müssen Schriftart, -kontrast und -grösse sowie die Höhe und der Winkel von Monitoren normgemäss gestaltet sein.
  • Hinweise und Kennzeichnungen von Bedienelementen wie Türöffner oder Perron- und Gleisangaben auf Handläufen sind in Reliefschrift oder in Kombination mit Brailleschrift anzubringen.
  • Sämtliche Mobil- und Web-Applikationen mit ÖV-Dienstleistungen müssen auch für Personen mit einer Sehbehinderung nutzbar sein.

Fahrvergünstigungen für Menschen mit einer Sehbehinderung

Es bestehen folgende Spezialbillete für Menschen mit Behinderung:

  • Die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» oder «Begleiterkarte» ermöglicht betroffenen Menschen, die ihren Bedarf nach einer Begleitung im ÖV mit einem spezifischen ärztlichen Attest belegen können, eine Begleitperson und/oder einen Blindenführhund mitzunehmen. Die behinderte Person oder ihre Begleitung muss im Besitz eines gültigen Billetts/Abonnements sein und die zweite Person und/oder der Blindenführhund reist gratis mit. Für gewisse Ziele und Strecken im benachbarten Ausland aus der Schweiz kann auf Vorweisen der «Begleiterkarte» an einem Schweizer ÖV-Schalter ein Gratisbillett für die Begleitperson gelöst werden.
  • Das «Behinderten-Generalabonnement» ist ein vergünstigtes Jahres-GA für Erwachsene, das betroffenen Menschen im Besitz eines IV/AHV-Ausweises abgegeben wird und ihnen ermöglicht, mit allen ÖV-Mitteln in der ganzen Schweiz frei oder teilweise für den halben Preis zu fahren.

Die sbv-Interessenvertretung steht in engem Austausch mit den Verantwortlichen für die Tarifbestimmungen im öffentlichen Verkehr, wie Alliance SwissPass sowie SBB Call Center Handicap und bringt dort die Interessen der Menschen mit Sehbehinderungen ein. Der sbv-Dossierverantwortliche für den öffentlichen Verkehr berät Betroffene gerne zu allen Fragen in diesem Zusammenhang.

Vergünstigungen auf Abonnemente

Nebst dem vergünstigten Generalabonnement (GA) für Senioren oder für Reisende mit Behinderungen sowie der «Begleiterkarte» im gesamten Halbtax-Geltungsbereich bieten einige ÖV-Tarifverbünde regionale Jahres- oder Monatsabonnemente mit Vergünstigungen an für Senior:innen und / oder IV-Bezüger:innen. In der nachfolgenden Liste finden Sie die uns bekannten Vergünstigungen und deren Bedingungen.