SBB Assist: Neues Angebot für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Im Januar 2025 hat die SBB ein Pilotprojekt für Reisende mit eingeschränkter Mobilität gestartet. SBB Assist (stellenweise auch Pilotprojekt «Persönliche Assistenz» genannt) bietet erweiterte Hilfestellungen an allen SBB-Bahnhöfen. Je reger das Pilotprojekt genutzt wird, desto eher wird die Hilfestellung in Zukunft bestehen bleiben und desto passgenauer kann sie ausgebaut werden.
Vom 6. Januar bis 30. Juni 2025 testen die SBB, die Fachstelle Barrierefreie Reisen und das Contact Center Handicap als Pilotprojekt «Persönliche Assistenz» zusätzliche Hilfestellungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität.
Kund:innenwünsche sollen eruiert werden
Die Hilfestellung durch SBB Assist soll gemäss Information der SBB unabhängig davon erfolgen, welche Art von Einschränkung ihre Kund:innen haben. Als mögliche Beispiele nennen sie das Zurechtfinden im Bahnhof sowie Hilfe beim Umsteigen oder bei der Benutzung der Rampe. Das Contact Center Handicap wird die Anfragen priorisieren und prüfen, ob die zusätzliche Hilfestellung mit den vorhandenen Ressourcen abgedeckt werden kann.
Da die benötigten Hilfestellungen so individuell sind, soll dieser Pilot eruieren, wo und wie die SBB zukünftige Hilfestellungen ausbauen können. So die Auskunft an unseren sbv-Interessevertreter. Die SBB wolle sammeln, was die Kunden:innen von ihnen wünschen – es sei «ein herantasten von beiden Seiten mit dem nötigen Verständnis.»
Service nutzen und Erfahrungen berichten
Je öfter Sie also den Service nutzen, desto eher wird die Hilfestellung in Zukunft bestehen bleiben. Zudem ermöglicht das Pilotprojekt der SBB, das Angebot später möglichst passgenau auszugestalten. Auch der sbv wird sich dafür einsetzen, dass der Service erhalten bleibt und optimiert wird. Haben Sie gute oder schlechte Erfahrungen mit SBB Assist gemacht? Berichten Sie uns gern darüber: interessenvertretung@sbv-fsa.ch
Informationen der SBB zum Projekt
Die folgenden Informationen sowie Fragen und Antworten stellt die SBB zum Projekt zur Verfügung
Die erweiterten Hilfestellungen sind kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über das Contact Center Handicap mit der Gratisnummer 0800 007 102 mit mindestens einer Stunde Voranmeldefrist. Dieses prüft, ob genügend Personal am Bahnhof zur Verfügung steht, um Hilfestellung zu gewährleisten. Ausgeschlossen von den erweiterten Hilfestellungen sind der Gepäcktransport und Hilfestellungen an Bahnhöfen anderer Verkehrsunternehmen.
Fragen und Antworten
Alle Kund:innen mit Behinderungen, die bei der selbständigen Benützung des SBB Bahnhofs Schwierigkeiten haben und deshalb auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind.
Das Contact Center Handicap ist täglich von 5 bis 24 Uhr unter der Gratisnummer 0800 007 102 erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland fallen Kosten an.
Die Kund:innen können den Wunsch für zusätzliche Hilfestellungen auch via Kontaktformular an das Contact Center Handicap senden (in den Links).
Rufen Sie mindestens 1 Stunde vor der gewünschten erweiterten Hilfestellung an.In Ausnahmefällen beträgt die Anmeldefrist 2 Stunden. Ausnahmen finden Sie auf der Übersichtskarte für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
In allen SBB-Bahnhöfen. Eine Liste der SBB-Bahnhöfe, wo die Hilfestellung reserviert werden kann, finden Sie in den Links.
Nachstehend finden Sie einige Beispiele für mögliche Hilfeleistungen für Reisende mit Sehbehinderung. Die Liste ist nur ein Anhaltspunkt. Bitte wenden Sie sich an das Contact Center Handicap, um zu prüfen, ob die von Ihnen gewünschte Hilfestellung möglich ist.
Gleiswechsel.
Orientierung am Bahnhof.
Begleitung zur Bushaltestelle / Tramhaltestelle.
SBB Assist ist ein Angebot, das von der Verfügbarkeit des Personals abhängt. Sofern Personal verfügbar ist, wird die Hilfestellung geleistet.
Falls wir gleichzeitig Aufträge bekommen, die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeleistungen erfordern (die Hilfe beim Ein- und Aussteigen in Züge gemäss Info im Fahrplan), können wir leider keine erweiterte Hilfestellung anbieten. Das Contact Center Handicap versucht jedoch immer, eine Lösung zu finden. Trotzdem kann die Hilfestellung bis zu einer Stunde vor der Abfahrt annulliert werden.
Keine Hilfestellungen an Bahnhöfen anderer Verkehrsunternehmen.
Keinen Gepäcktransport.
Keine Assistenzleistungen wie Essenseingaben / Toilettengänge.
Keine Betreuung während des Aufenthalts am Bahnhof.