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Bildquelle: Adobe Stock

Beratung für Fachpersonen: Barrierefreiheit im Alltag

Menschen mit einer Sehbehinderung begegnen in vielen Lebensbereichen besonderen Herausforderungen. Die Fachberatung des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (sbv) unterstützt Sie als Fachpersonen dabei, diese Barrieren zu erkennen und abzubauen. Nutzen Sie das Fachwissen des sbv, um in Ihrer Branche die richtigen Schritte für mehr Barrierefreiheit anzugehen.

Darum lohnt sich eine Fachberatung des sbv

In der Schweiz leben rund 400‘000 blinde und sehbehinderte Menschen. Die Wahrscheinlichkeit ist also relativ hoch, dass Sie beruflich dem Thema Barrierefreiheit bereits begegnet sind. Beim Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (sbv) arbeiten Fachpersonen mit und ohne Sehbehinderung. Bei uns profitieren Sie folglich von einem grossen Erfahrungsschatz von Fachwissen und Selbsterfahrung. Unsere Beratungsstellen sind für Sie da, wir beantworten offene Fragen und beraten bei Schwierigkeiten.

Je nach Branche oder Beruf gibt es verschiedene Barrieren und Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen. Auf dieser Seiten finden Sie eine Übersicht für die folgenden Branchen und Berufe: IT-Branche, Politik, Finanzbranche, Altersheime sowie Architeckt:innen.

Beratung für die IT-Branche

Sie arbeiten als Product Owner, in der Informatik oder im Web Design und haben Fragen zur Barrierefreiheit digitaler Anwendungen? Wir können Sie dabei unterstützen, dass Ihr digitales Produkt für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich ist. Zu den häufigen Fragen zu Barrierefreiheit in der IT-Branche gehören z.B. die folgenden Beispiele:

  • Ihre Website erfüllt die technischen Anforderungen, um für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich zu sein. Reicht das? Wir vom sbv gehen einen Schritt weiter. Wir bieten Ihnen praktische Tests und Workshops zur Barrierefreiheit. Ihrer Website oder App wird durch blinde und sehbehinderte Fachpersonen des sbv getestet. Als Resultat erhalten Sie einen Report mit gezielten Verbesserungsvorschlägen.
  • Ihre neue App soll zum Grosserfolg werden und Sie möchten Sie auch für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich machen? Das ist eine grossartige Idee und unterstützen Sie gerne dabei mit spezialisiertem Fach-Know-how.
  • Häufig tauchen auch Fragen auf bei Geräten, die via Touchscreen gesteuert werden. Dazu gehören Kaffeemaschinen, Aufzüge und vieles mehr. Gibt es keine Knöpfe mehr, sondern nur noch eine glatte Oberfläche, fehlt Menschen mit einer Sehbehinderung die taktile Rückmeldung. Wir können Sie dabei unterstützen, dass Ihr Produkt für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich ist.

 

Ihre Ansprechperson beim sbv ist Luciano Butera von der Fachstelle Technologie und Innovation. Sie erreichen Luciano Butera telefonisch 031 390 88 63 oder per E-Mail luciano.butera@sbv-fsa.ch

Beratung für die Politik

Sie unterstützen die Anliegen von blinden und sehbehinderten Menschen in der Politik und benötigen Fachexpertise? Wir stellen Ihnen gerne unser Know-how zur Verfügung.

Ihre Fragen beantwortet die Interessentvertretung des sbv gerne telefonisch 031 390 88 33 oder per E-Mail interessenvertretung@sbv-fsa.ch.

Beratung für die Finanzbranche

Unsere Interessenvertretung steht mit verschiedenen Banken und der Postfinance in Kontakt. Gemeinsam stellen wir die Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbehinderung sicher und optimieren, wo nötig. Gerne prüfen wir Apps und E-Bankinglösungen und beraten Sie als Finanzinstitution. Gerne schulen wir auch Ihre Mitarbeitenden mit Kontakt zu Kund:innen.

Damit Finanzdienstleistungen für Menschen mit Sehbehinderung nutzbar sind, braucht es gewisse Vorleistungen der Finanzinstitute. Websites müssen nach den WCAG-Richtlinien barrierefrei nutzbar sein. Auch das Einloggen beim E-Banking muss zugänglich gestaltet sein (z.B. mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung via SMS oder Pushmitteilung oder PhotoTan). Ein weiteres Thema sind Kontoauszüge. Kontoauszüge sind auf Wunsch in Braille, in vergrösserter Schrift, oder per SMS-Dienst zur Verfügung zu stellen. Auch am physischen Automat gibt es Barrieren. Bank- und Postomaten sollen mit einer Sprachausgabe, welche beim Anschliessen eines handelsüblichen Kopfhörers gestartet wird, ausgerüstet werden. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:

  • Sobald der Kopfhörer herausgezogen wird, erfolgt der sofortige Abbruch der Transaktion. Dies gilt als «Notbremse» und stärkt das Vertrauen von Personen mit Sehbehinderung.
  • Das Ausschalten des Bildschirms bei aktiver Sprachausgabe gibt Sicherheit, dass niemand von hinten Informationen einsehen kann.
  • Die Anpassung der Lautstärke wird optimalerweise über den Zahlenblock angeboten.

Der sbv bietet einen halbjährlichen Versand von Standortslisten der Geräte mit einer Sprachausgabe an. Melden Sie sich bei Daniela Moser telefonisch 031 390 88 61 oder per E-Mail daniela.moser@sbv-fsa.ch, wenn Sie in die Liste dieses Versandes aufgenommen werden möchten.

 

Beratung für Architektinnen und Architekten

Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit von Gebäuden im privaten und öffentlichen Sektor? Die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur berät Sie gerne zur Einhaltung von Normen. Häufige Barrieren in Gebäuden:

  • Treppen und Stufen: Treppen ohne farblich kontrastierende Markierungen oder fehlende Handläufe können für blinde und sehbehinderte Menschen schwer erkennbar sein. Dies erhöht die Sturzgefahr.
  • Lift: Aufzüge ohne taktile oder akustische Signale sind eine grosse Herausforderung. Für Menschen mit einer Sehbehinderung ist es schwierig, den richtigen Stock zu finden.
  • Notfallwege und -Ausgänge: Notausgänge, die schwer zugänglich oder schlecht ausgeschildert sind, bergen ebenfalls grosse Risiken in Notfallsituationen.

Auch wir vom sbv beantworten gerne Ihre Fragen. Wir bieten viele praktische Tipps und Anregungen, damit sich auch blinde und sehbehinderte Menschen wohl und sicher fühlen. Wenden Sie sich bei Fragen an Daniela Moser von der sbv Interessensvertretung telefonisch 031 390 88 61 oder per E-Mail daniela.moser@sbv-fsa.ch.

Beratung für Altersheime

Ihr Altersheim ist in die Jahre gekommen und soll renoviert werden? Und für Sie als Leiter:in ist es wichtig, dass sich die wachsende Zahl von Menschen mit einer Sehbehinderung im Altersheim sicher fühlt? Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Normen ist das Architekturbüro verantwortlich. Damit für Ihr Altersheim ideale Lösungen gefunden werden, empfehlen wir Ihnen die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur. Ein Umbau ist der ideale Zeitpunkt, um mit relativ einfachen Mitteln das Wohlbefinden von blinden und sehbehinderten Menschen zu erhöhen.