Ein Beispiel, das direkt den Alltag betrifft, sind Billettautomaten: Für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung lassen sich diese oftmals nicht barrierefrei nutzen. Fast ausnahmslos funktionieren Billettautomaten nur über Touchscreens, verfügen über kleine Bildschirmflächen und Anzeigen in kleiner Schrift.
Dabei ist besonders zu beachten, dass blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen in ihrer Mobilität auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Dienstleistungen und Transportmittel sowie deren Infrastruktur müssen für betroffene Personen selbstständig nutzbar sein. Billettautomaten müssen dringend barrierefrei konzipiert werden.
Das setzt unter anderem voraus, dass sie über eine klare und übersichtliche Anordnung der Bedienelemente verfügen, einen Bildschirm mit hoher Qualität, ein Sprachmodul und eine gute Auffindbarkeit haben sowie an einem wettergeschützten Standort platziert sind.