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Bildquelle: Pexels / Towfiqu barbhuiya

Erbschaft und Legate: den sbv im Testament berücksichtigen

In Ihrem Testament können Sie nicht nur Ihre Familie berücksichtigen, sondern auch eine Organisation, wie den Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (sbv). Auf dieser Seite beantworten wir erste Fragen, wie Sie eine Organisation im Testament aufnehmen können. Zudem finden Sie unseren kostenlosen Testament-Ratgeber, den Testament-Rechner und den Kontakt für eine kostenlose Erstberatung.

Warum den sbv im Testament berücksichtigen

Sie machen sich Gedanken, wie Sie mit Ihrem Nachlass Anliegen unterstützen können, die Ihnen am Herzen liegen? Mit einer frühzeitigen Planung machen Sie einen wichtigen Schritt und bestimmen, welche Werte und Organisationen Sie im Testament berücksichtigen möchten. Es freut uns sehr, wenn Sie den sbv in Ihrem Testament berücksichtigen. Sie unterstützen uns dabei, blinden und sehbehinderten Menschen, ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. 

Wie den sbv im Testament berücksichtigen

Sie machen sich aktuell Gedanken zu Ihrem Nachlass und überlegen sich, neben Ihren Angehörigen vielleicht auch den sbv zu berücksichtigen? Detailinformationen zum Thema Nachlassplanung finden Sie zusammengefasst im kostenlosen Testament-Ratgeber. Diesen Ratgeber finden Sie weiter unten auf der Seite oder bei den Downloads. Nachfolgend haben wir erste Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Pflichtteil und freie Quote?

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie die gesetzliche Erbfolge abändern. Dabei haben Sie aber nicht völlig freie Hand. Das Erbrecht schreibt vor, dass bestimmte Personen einen Mindestanteil am Erbe erhalten, den sogenannten Pflichtteil. Im Umfang der frei verfügbaren Quote können Sie begünstigen, wen Sie wollen – z. B. auch eine Organisation wie den sbv. Beispiele zur Zusammenstellung der Erbanteile finden Sie in unserem Testament-Ratgeber.

Erbschaft oder Legat

Im Rahmen der freien Quote haben Sie zwei Möglichkeiten, wie Sie den sbv im Erbvertrag oder Testament berücksichtigen können. Einerseits können Sie festhalten, dass der sbv einen Prozentsatz Ihres Nachlasses erbt. Dadurch wird der sbv als juristische Person Teil der Erbengemeinschaft und erbt neben Vermögen aber auch allfällige Schulden. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis, auch Legat genannt. Dabei überlassen Sie einer Person oder einer Organisation einen festen Betrag oder einen bestimmten Sachwert. Dazu gehören zum Beispiel Immobilien, Schmuckstücke oder Kunst. Beim Legat wird der sbv nicht Teil der Erbengemeinschaft.

 

Digitaler Testament-Rechner

Damit Sie einfach und unkompliziert die Verteilung Ihres Erbes berechnen können, empfehlen wir Ihnen, den digitalen Testament-Rechner. Der Rechner von deinadieu.ch ist anonym. Sie können ihn ohne Registrierung nutzen. Er zeigt, wie viel Prozent (freie Quote) Sie an eine Organisation wie den sbv vermachen dürfen.

Kostenloser Testament-Ratgeber

Unser kostenloser Testament-Ratgeber zeigt Ihnen auf, wie Sie ein Testament rechtsgültig verfassen. In unserem Ratgeber finden Sie folgende Themen:

  • Anleitung für ein rechtsgültiges Testament
  • Erklärung der erbrechtlichen Begriffe
  • Gesetzliche Erbteilung / freie Quote
  • Informationen zum Erbvertrag
  • Wichtige Anordnungen im Todesfall
  • Vollmachten
  • Vermögensverzeichnis und Verbindlichkeiten
  • Hinweise, wie Sie den sbv in Ihrem Nachlass begünstigen können.

Testament-Ratgeber

Bestellen Sie jetzt kostenlos unseren Testament-Ratgeber. Wir schicken Ihnen den Ratgeber gerne per Post zu.

Wir beraten Sie zu Erbfragen

So verschieden wie die Menschen sind, sind die Wünsche und Vorstellungen, was mit dem eigenen Vermögen einmal geschehen soll. Ein Notar oder eine Rechtsanwältin kann Ihre rechtlichen Fragen beantworten und Sie bei der korrekten Formulierung unterstützen. Selbstverständlich können Sie sich dafür auch an uns wenden. Eliane Boss, Verantwortliche für Spenden- und Nachlassplanung beim sbv, ist Erbrechtsspezialistin. Sie unterstützt Sie gerne mit einer kostenlosen Erstberatung. 

Häufige Fragen zum Spenden

Kontakt

Bei Fragen zu Erbschaft und Legate ist Eliane Boss für Sie da.

Eliane Boss

Verantwortliche für Spenden- und Nachlassplanung

Eliane Boss ist von Montag bis Mittwoch erreichbar.