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Erbschaft und Legate: den sbv im Testament berücksichtigen
In Ihrem Testament können Sie nicht nur Ihre Familie berücksichtigen, sondern auch eine Organisation, wie den Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (sbv). Auf dieser Seite beantworten wir erste Fragen, wie Sie eine Organisation im Testament aufnehmen können. Zudem finden Sie unseren kostenlosen Testament-Ratgeber, den Testament-Rechner und den Kontakt für eine kostenlose Erstberatung.
Warum den sbv im Testament berücksichtigen
Sie machen sich Gedanken, wie Sie mit Ihrem Nachlass Anliegen unterstützen können, die Ihnen am Herzen liegen? Mit einer frühzeitigen Planung machen Sie einen wichtigen Schritt und bestimmen, welche Werte und Organisationen Sie im Testament berücksichtigen möchten. Es freut uns sehr, wenn Sie den sbv in Ihrem Testament berücksichtigen. Sie unterstützen uns dabei, blinden und sehbehinderten Menschen, ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.
Wie den sbv im Testament berücksichtigen
Sie machen sich aktuell Gedanken zu Ihrem Nachlass und überlegen sich, neben Ihren Angehörigen vielleicht auch den sbv zu berücksichtigen? Detailinformationen zum Thema Nachlassplanung finden Sie zusammengefasst im kostenlosen Testament-Ratgeber. Diesen Ratgeber finden Sie weiter unten auf der Seite oder bei den Downloads. Nachfolgend haben wir erste Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Pflichtteil und freie Quote?
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie die gesetzliche Erbfolge abändern. Dabei haben Sie aber nicht völlig freie Hand. Das Erbrecht schreibt vor, dass bestimmte Personen einen Mindestanteil am Erbe erhalten, den sogenannten Pflichtteil. Im Umfang der frei verfügbaren Quote können Sie begünstigen, wen Sie wollen – z. B. auch eine Organisation wie den sbv. Beispiele zur Zusammenstellung der Erbanteile finden Sie in unserem Testament-Ratgeber.
Erbschaft oder Legat
Im Rahmen der freien Quote haben Sie zwei Möglichkeiten, wie Sie den sbv im Erbvertrag oder Testament berücksichtigen können. Einerseits können Sie festhalten, dass der sbv einen Prozentsatz Ihres Nachlasses erbt. Dadurch wird der sbv als juristische Person Teil der Erbengemeinschaft und erbt neben Vermögen aber auch allfällige Schulden. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vermächtnis, auch Legat genannt. Dabei überlassen Sie einer Person oder einer Organisation einen festen Betrag oder einen bestimmten Sachwert. Dazu gehören zum Beispiel Immobilien, Schmuckstücke oder Kunst. Beim Legat wird der sbv nicht Teil der Erbengemeinschaft.
Digitaler Testament-Rechner
Damit Sie einfach und unkompliziert die Verteilung Ihres Erbes berechnen können, empfehlen wir Ihnen, den digitalen Testament-Rechner. Der Rechner von deinadieu.ch ist anonym. Sie können ihn ohne Registrierung nutzen. Er zeigt, wie viel Prozent (freie Quote) Sie an eine Organisation wie den sbv vermachen dürfen.
Kostenloser Testament-Ratgeber
Unser kostenloser Testament-Ratgeber zeigt Ihnen auf, wie Sie ein Testament rechtsgültig verfassen. In unserem Ratgeber finden Sie folgende Themen:
- Anleitung für ein rechtsgültiges Testament
- Erklärung der erbrechtlichen Begriffe
- Gesetzliche Erbteilung / freie Quote
- Informationen zum Erbvertrag
- Wichtige Anordnungen im Todesfall
- Vollmachten
- Vermögensverzeichnis und Verbindlichkeiten
- Hinweise, wie Sie den sbv in Ihrem Nachlass begünstigen können.
Testament-Ratgeber
Bestellen Sie jetzt kostenlos unseren Testament-Ratgeber. Wir schicken Ihnen den Ratgeber gerne per Post zu.
Wir beraten Sie zu Erbfragen
So verschieden wie die Menschen sind, sind die Wünsche und Vorstellungen, was mit dem eigenen Vermögen einmal geschehen soll. Ein Notar oder eine Rechtsanwältin kann Ihre rechtlichen Fragen beantworten und Sie bei der korrekten Formulierung unterstützen. Selbstverständlich können Sie sich dafür auch an uns wenden. Eliane Boss, Verantwortliche für Spenden- und Nachlassplanung beim sbv, ist Erbrechtsspezialistin. Sie unterstützt Sie gerne mit einer kostenlosen Erstberatung.
Häufige Fragen zum Spenden
Sie haben die Möglichkeit, für verschiedene Themen und Angebote des sbv zu spenden. Wenn Sie eine «allgemeine Spende» tätigen, ermöglichen Sie uns, Ihre Spende dort einzusetzen, wo die Hilfe am dringendsten gebraucht wird.
Eine Auswahl aus unserem Tätigkeitsbereich:
Beratung und Schulung: Wir beraten blinde und Menschen mit einer Sehbehinderung an sechs regionalen Beratungsstellen (BST).
Aktivitäten für Betroffene: Kreativ, handwerklich, sportlich oder genussvoll: Für Personen mit einer Sehbeeinträchtigung bietet der sbv ein breites Angebot an Aktivitäten. Unser Angebot deckt Einzel- und Gruppenaktivitäten.
Job Coaching: Unser Job Coaching unterstützt blinde und sehbehinderte Menschen bei der beruflichen Integration. Sei es bei der Stellensuche, der Sicherung bestehender Arbeitsplätze oder bei der beruflichen Neuorientierung.
Politik und Gesellschaft: Wie gelingt hindernisfreies Bauen? Wo besteht im öffentlichen Verkehr Handlungsbedarf punkto Barrierefreiheit, was können Lösungen sein? Wir reden mit bei allen Fragen zu Gleichstellung, Chancengleichheit und Zugänglichkeit.
Barrierefreiheit digital: Wir beraten Fachpersonen aus der Wirtschaft zur Barrierefreiheit. Zudem bieten wir spezialisierte Workshops und Produkttests zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Websites und Apps an.
Sie bevorzugen eine Einzahlung per Einzahlungsschein? Den Einzahlungsschein können Sie bei Eliane Boss telefonisch 031 390 88 10oder per E-Mail bestellen eliane.boss@sbv-fsa.ch.
Detaillierte Informationen zur Verwendung von Zuwendungen und Spenden, den Aktivitäten allgemein, dem administrativen Aufwand, der Mittelbeschaffung, der Kommunikation sowie dem Marketing finden Sie in unserem Jahresbericht und der Jahresrechnung.
Ja, Ihre Daten werden SSL-verschlüsselt übertragen. Eine SSL-Verbindung (Secure Socket Layer) ist eine verschlüsselte Netzverbindung zwischen einem Server und einem Client (Browser). Die Abgabe der Spende erfolgt über die Spendenlösungen der RaiseNow AG. RaiseNow erfüllt sämtliche Richtlinien der Finanzbehörden und IT Security Standards: RaiseNow ist PCI-DSS-zertifiziert (Payment Card Industry Data Security-Standard) und alle Transaktionen werden sicher per SSL übermittelt. RaiseNow ist verpflichtet, die strengen schweizerischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Ja, alle Spenden an den sbv können Sie beim Bund und in den meisten Kantonen von der Steuer abgezogen werden. Wir schicken Ihnen frühzeitig einen Spendennachweis für die Steuern. Auf der Website von Zewo finden Sie Tipps, wie Sie Spenden von den Steuern abziehen können.
Der SBV garantiert, dass die Personendaten konform des Datenschutzgesetzes DSG bearbeitet werden. Angaben zum Datenschutz finden Sie im Footer der Website.
Kontakt
Bei Fragen zu Erbschaft und Legate ist Eliane Boss für Sie da.
Eliane Boss
Verantwortliche für Spenden- und Nachlassplanung
Eliane Boss ist von Montag bis Mittwoch erreichbar.