Barrierefrei reisen im ÖV: Aktuelle Informationen
Was genau gilt für Begleitpersonen beim Begleitabo? Und was bietet der neue SBB-Newsletter «Barrierefreiheit»? Praktische Infos und neue Angebote der SBB.
Bildquelle: Siemens Mobility AG
In einem Newsletter-Artikel anlässlich der neuen Gültigkeitsbeschränkung des Begleitabos im Jahr 2025 hatten wir geschrieben, Personen mit Sehbehinderung dürften keine Personen mit Sehbehinderung begleiten. Richtig ist jedoch, dass die Alliance SwissPass, Herausgeberin des Begleitabos, aktuell folgende Voraussetzungen kommuniziert:
- Die Reise ist gemeinsam auszuführen. Die Begleitperson ist verpflichtet, der/dem Reisenden mit einer Behinderung während der ganzen Reise behilflich zu sein und ihr/ihm beim Ein-, Aus- und Umsteigen beizustehen.
- Die Begleitperson ist in der Lage, die Pflichten während der Reise gegenüber der/dem behinderten Reisenden zu erfüllen.
Entscheidend ist also, dass eine Begleitperson die Unterstützung während der gesamten Reise gewährleisten muss; andere Anforderungen an eine Begleitperson sind seitens Alliance SwissPass nicht publiziert.
Neuer Newsletter Barrierefreiheit
Im September 2026 hat die SBB zudem einen neuen Newsletter ins Leben gerufen. Er bietet Informationen, Angebote und Neuigkeiten für alle, die sich für barrierefreie und inklusive Mobilität interessieren.
Der neue «Newsletter Barrierefreiheit» der SBB richtet sich an Personen mit Behinderungen, deren Angehörige, Freunde sowie an alle interessierten Personen.
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