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Publiziert am: 21.01.2025

Behindertengleichstellungsgesetz – Bundesrat bessert nach

Der Bundesrat bessert bei der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) deutlich nach. Insbesondere der Diskriminierungsschutz wird gestärkt. Damit reagiert er auf die grosse Kritik am bisherigen Entwurf. Dennoch bleiben dringende Probleme ungelöst – es braucht das neu angekündigte Inklusionsgesetz und die Inklusions-Initiative, um endlich den entscheidenden Schritt in Richtung tatsächliche Gleichstellung zu tun.

Eine Frau hält ein Transparent in die Luft mit der Aufschrift

Bildquelle: Monique Wittwer

Für die 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände war 2024 ein bewegtes Jahr – mit einem vielversprechenden Ende. Der Bundesrat hat Ende Dezember an einer Pressekonferenz die Botschaft zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) kommuniziert und sich zur erfolgreich eingereichten Inklusions-Initiative geäussert.

Der im Dezember 2023 publizierte BehiG-Vorentwurf hatte für Enttäuschung und scharfe Kritik der Behindertenverbände gesorgt (mehr dazu in den Links). Nun nimmt der Bundesrat mehrere Verbesserungsvorschläge auf.

Rechte von Menschen mit Behinderungen werden gestärkt

Der Bundesrat hat die zentrale Bedeutung des Diskriminierungsschutzes für ein autonomes und selbstbestimmtes Leben erkannt. Er verzichtet auf eine Regelung, die nur absichtliche und persönlichkeitsverletzende Benachteiligungen als Diskriminierungen verstand. Dadurch wird der Diskriminierungsschutz insbesondere in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen Privater gestärkt.

Das Gesetz kommt damit den Verpflichtungen näher, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention eingegangen ist. Weitere Verbesserungen gegenüber dem Vorentwurf finden sich etwa im Baubereich.

Nach wie vor keine Lösung für den ÖV

Dringender Handlungsbedarf besteht hingegen weiterhin im Bereich ÖV. Nachdem Ende 2023 die 20-jährige Frist für die Umsetzung der Barrierefreiheit abgelaufen ist, braucht es im Gesetz zwingend eine neue Frist, verbindliche Zwischenziele und wirkungsvolle Kontrollmechanismen. Nur so können die bestehenden Missstände angegangen werden.

Tatsächliche Gleichstellung weiterhin gefordert

Menschen mit Behinderungen haben die Inklusions-Initiative eingereicht, weil sie gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und ihren Beitrag leisten wollen. Auch eine verbesserte BehiG-Teilrevision reicht nicht, um das Kernanliegen dieser Volksinitiative umzusetzen.

Deshalb ist es erfreulich, dass der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Inklusionsgesetzes und Massnahmen in der IV angekündigt hat. Dieser Vorschlag scheint nach einer ersten Durchsicht jedoch als sehr eng gefasst. Zwar nimmt er mit dem Wohnen und dem Ausbau von Assistenzleistungen der IV wichtige Anliegen der Initiative auf. Die Forderung nach rechtlicher und tatsächlicher Gleichstellung wird so aber nur punktuell erfüllt. Die Inklusions-Initiative ist weiterhin notwendig. Entscheidend ist zudem, dass die Erarbeitung eines Inklusionsgesetzes, die Teilrevision des BehiG sowie die nötige Anpassung weiterer Gesetze inhaltlich und zeitlich gut aufeinander abgestimmt werden. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände sind in diesen Prozess eng miteinzubeziehen.

Dieser Beitrag basiert auf einer Medienmitteilung des Dachverbands Inclusion Handicap, bei dem der sbv Mitglied ist.