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Publiziert am: 22.05.2026

Inklusionsinitiative: Unsere Kernforderungen für die Schlussphase

Im Februar hat der Bundesrat den überarbeiteten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative verabschiedet. Er bleibt erneut weit hinter den Kernanliegen der Initiative zurück. Nun beginnt der parlamentarische Prozess. Diese sechs Kernforderungen bleiben für den sbv besonders wichtig.

Rund 100 Personen mit verschiedenen Behinderungen halten verschiedenfarbige, runde Schilder mit dem Logo der Inklusions-Initiative

Bildquelle: Initiativkomitee

Bereits der erste Entwurf eines Gegenvorschlags zur Inklusionsinitiative im Juni 2025 war ungenügend. Leider brachte jetzt auch die Überarbeitung nur punktuelle Verbesserungen. Sie bleibt immer noch weit hinter den Kernanliegen der Initiative zurück; besonders mit Blick auf Zugang zur Assistenz und selbstbestimmtes Wohnen. Beim Wohnen wird der aktuelle Zustand sogar ausdrücklich zementiert.

Nun beginnt der parlamentarische Prozess. Für den sbv bleiben folgende Kernforderungen besonders wichtig:

1.  Menschen mit Behinderungen verbindlich einbeziehen

Allem voran: Bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Massnahmen braucht es den systematischen Einbezug von Menschen mit Behinderungen. Wir fordern dafür einen Inklusionsrat mit starker Vertretung von Menschen mit Behinderung, der den Bundesrat berät.

2.  Selbstbestimmtes Wohnen sicherstellen

Bund und Kantone müssen es innert nützlicher Frist ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform und ihren Wohnort gleichberechtigt frei wählen können. Dazu braucht es verbindliche Fristen und Übergangsbestimmungen.

3.  Inklusive Arbeit gewährleisten

Im Inklusionsgesetz soll festgehalten werden, dass Bund und Kantone die gleichberechtigte Teilnahme am allgemeinen Arbeitsmarkt sicherstellen müssen. Pilotprojekte und Fördermassnahmen reichen allein nicht aus.

4.  Politische Teilhabe und Ehrenamt ermöglichen

Es braucht ein Recht auf Assistenz für politische Mandate und ehrenamtliche Tätigkeiten.

5.  Assistenzbeitrag wirksam verbessen

Beim Assistenzbeitrag braucht es Nachbesserungen in zahlreichen Belangen.

  • Besonders wichtig: Ein neues, einheitliches Bedarfsabklärungsinstrument. Das heutige System FAKT muss abgelöst werden. Es ermittelt den Bedarf bei Sinnesbehinderungen und bei kognitiven Beeinträchtigungen nicht realistisch.
  • Der Kreis der möglichen Assistenzpersonen muss erweitert werden; hier braucht es mehr Wahlfreiheit.
  • Der administrative Aufwand für Bezüger:innen muss verringert und angemessen abgegolten werden.
  • Der Assistenzbeitrag und die Höchstbeträge sind zu erhöhen.
  • Die Beratungsleistungen beim Assistenzbeitrag sind auszubauen.
  • Personen im 2. Arbeitsmarkt sind beim Assistenzbeitrag gleich zu behandeln wie Personen im 1. Arbeitsmarkt.

6.  Hilfsmittel zugänglich machen

Menschen mit Behinderungen müssen alle nötigen Hilfsmittel und Unterstützungsleistungen erhalten, damit die soziale Teilhabe sowie die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben möglich ist.

Punktuelle Verbesserungen genügen nicht

Einzelne Anliegen aus der Vernehmlassung wurden aufgenommen, was wir begrüssen. So soll die Einhaltung der Uno-Behindertenrechtskonvention zukünftig unabhängig überwacht werden. Zudem wurde der Kreis der Menschen mit Behinderungen, für die das Gesetz gelten soll, deutlich erweitert.

Doch punktuelle Verbesserungen genügen nicht. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen endlich umfassend, verbindlich und wirksam berücksichtigt.

Dieser Beitrag ist auch im «Augenblick» 02/2026 enthalten.