Publiziert am: 29.04.2026
Medikamentenverpackungen zugänglicher gestalten
In der Vernehmlassung zur Arzneimittel-Zulassungsverordnung fordert der sbv unter anderem barrierefrei zugängliche Informationen, den Einsatz von tastbar markierten QR-Codes sowie eine an der EU orientierte Braille-Beschriftung. So soll eine sichere Anwendung für Menschen mit Sehbehinderungen gewährleistet werden.
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Unsere Interessenvertretung hat sich in der Vernehmlassung zur Arzneimittel-Zulassungsverordnung eingebracht. Es geht um die elektronische Packungsbeilage und die Beschriftung von Verpackungen. Unsere wichtigsten Forderungen:
- Die wichtigsten Informationen müssen leicht zugänglich sein. Mindestens nötig für eine sichere Anwendung: Name des Medikaments, Dosierung, Verfallsdatum, Darreichungsform und Hersteller.
- QR-Codes sind gegenüber Barcodes zu bevorzugen: Nur QR-Codes können mit gängigen Smartphones ohne zusätzliche Apps gescannt werden.
- QR-Codes müssen tastbar markiert werden, damit blinde Menschen sie auf der Verpackung überhaupt finden können.
- Die digitalen Informationen müssen logisch aufgebaut (d.h. immer in derselben Reihenfolge am Anfang der elektronischen Packungsbeilage) und barrierefrei zugänglich sein.
- Betreffend Braille-Beschriftung soll sich die Schweiz an der EU orientieren. Gemäss EU-Vorgabe muss der Name des Arzneimittels in Brailleschrift angebracht werden. In der praktischen Auslegung wird die Vorgabe jedoch häufig so verstanden, dass zusätzlich auch die Wirkstärke des Arzneimittels in Braille anzugeben ist.