Nationalrat debattiert Inklusions-Initiative: Wir beziehen Stellung
Am 16. und 21. September behandelt der Nationalrat in der Herbstsession die Inklusions-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats. Der sbv hat gemeinsam mit dem SZBlind und dem Schweizerischen Blindenbund einen Brief an alle Nationalrät:innen geschrieben. Darin bekräftigen wir unsere Kernanliegen und halten fest: Nur die Annahme der Inklusions-Initiative ermöglicht eine rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Inklusions-Initiative wurde 2024 von einem breiten, überparteilichen Netzwerk des Behindertenwesens eingereicht und auch vom sbv mitgetragen. Nun kommt sie in der Herbstsession 2026 zusammen mit dem indirekten Gegenvorschlag, den der Bundesrat ausgearbeitet hat, vor den Nationalrat.
Bisherige Anpassungen am Gegenvorschlag reichen nicht
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat den indirekten Gegenvorschlag vor der Beratung im Nationalrat mit mehreren wichtigen Anpassungen verbessert. Diese begrüssen wir ausdrücklich. Dazu gehören eine bessere Finanzierung von Dienstleistungen Dritter für die Teilhabe, etwas mehr Verbindlichkeit beim selbstbestimmten Wohnen sowie ein unabhängiges Monitoring zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Wir fordern den Nationalrat auf, diesen Vorschlägen zu folgen.
Gleichzeitig machen wir deutlich, dass aus unserer Sicht weitere Anpassungen an den Gesetzesentwürfen nötig sind. So braucht es einen Assistenzbeitrag, der auch die Bedürfnisse von Menschen mit Sinnesbehinderungen angemessen berücksichtigt, und die gesetzliche Verankerung barrierefreier, mehrkanaliger Information. Auch beim selbstbestimmten Wohnen und bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt sind aus unserer Sicht noch deutlich verbindlichere Lösungen nötig.
Annahme der Inklusions-Initiative bleibt notwendig
Auch mit allen genannten Verbesserungen deckt der indirekte Gegenvorschlag das zentrale Anliegen der Inklusions-Initiative, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, nicht ab. Nur eine Verankerung dieser Forderungen auf Verfassungsstufe macht eine kontinuierliche Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in allen Lebensbereichen realistisch. Wir appellieren deshalb an die Nationalrät:innen, die Inklusions-Initiative anzunehmen.
Interessierte können die Debatte im Nationalrat per Livestream verfolgen, der unter den Links aufgelistet ist.