Nationalrat für mehr Inklusion, aber gegen tatsächliche Gleichstellung
Der sbv begrüsst, dass der Nationalrat Verbesserungen am indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative beschlossen hat. Für eine tatsächliche Gleichstellung von behinderten Menschen reichen diese aber nicht aus. Der Verband bedauert, dass sich der Nationalrat gegen weitere Anpassungen im Sinne der sehbehinderten und blinden Menschen und gegen die Inklusionsinitiative ausgesprochen hat. Er ruft nun den Ständerat auf, ein klares Zeichen für die Inklusion zu setzen.
Bildquelle: Parlamentsdienste / Pascal Mora
Der Nationalrat hat gestern Montag die Debatte über die Inklusionsinitiative und den indirekten Gegenvorschlag dazu abgeschlossen. Er hat das vom Bundesrat erarbeitete Inklusionsgesetz (InG) mit mehreren wichtigen Anpassungen verbessert. Dazu gehören eine bessere Finanzierung von Dienstleistungen Dritter für die Teilhabe, etwas mehr Verbindlichkeit beim selbstbestimmten Wohnen sowie ein unabhängiges Monitoring zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Der sbv begrüsst auch, dass der Rat einen Anspruch auf Job-Coaching im IVG verankert hat, spielt doch dieses Angebot gemäss der Erfahrung des Verbands für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Weitere Anpassungen am Gesetz, die die Gleichstellung von Menschen mit einer Beeinträchtigung – insbesondere von blinden und sehbehinderten Menschen – verbessert hätten, hat der Nationalrat allerdings abgelehnt.
Anliegen sehbehinderter Menschen zu wenig berücksichtigt
So hat sich der Nationalrat etwa gegen wichtige Ergänzungen beim Assistenzbeitrag ausgesprochen. Die Unterstützung in Alltag, Beruf und bei gesellschaftlicher Teilhabe kann für sinnesbehinderte Menschen nicht nur pauschal berechnet werden. Bei Abweichungen vom gewohnten Alltag sind sie oft zusätzlich auf situative Unterstützung angewiesen. Zudem können Assistenzleistungen durch enge Familienangehörige aktuell nicht über den Assistenzbeitrag vergütet werden, was für die Betroffenen aber wichtig wäre, beispielsweise wenn es um private Korrespondenz und finanzielle Angelegenheiten geht. Auch die gesetzliche Verankerung barrierefreier, mehrkanaliger Information wollte der Nationalrat nicht aufnehmen. Zudem wären beim selbstbestimmten Wohnen und bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt verbindlichere Lösungen nötig, als sie der indirekte Gegenvorschlag vorsieht.
«Das sind kleine Anpassungen, für blinde und sehbehinderte Menschen aber von enormer Bedeutung», erklärt Roland Studer, Präsident des sbv. «Es ist unverständlich, dass der Nationalrat diese nicht aufnehmen will und sich damit gegen echte Inklusion ausspricht.»
Gegenvorschlag reicht nicht aus
Auch in weiteren Punkten erfüllt der indirekte Gegenvorschlag die Forderung einer tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht. Selbst mit den erwähnten Verbesserungen deckt er die Kernanliegen der Inklusionsinitiative nicht ausreichend ab. Die Inklusionsinitiative fordert für Menschen mit Behinderungen einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Weiter will sie Bund und Kantone verpflichten, diese Rechtsansprüche in der jeweils anwendbaren Gesetzgebung zu konkretisieren. Nur mit einer Verankerung dieser Forderungen auf Verfassungsstufe ist eine kontinuierliche Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention realistisch, in der sich auch die Schweiz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.
Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband sbv wird sich weiterhin für die Annahme der Inklusionsinitiative und für weitere Verbesserungen am indirekten Gegenvorschlag einsetzen. «Wir appellieren nun an die ständerätliche Kommission und an den Ständerat, die Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen ernst zu nehmen und ein Zeichen zu setzen für ihre Gleichstellung», betont Roland Studer.
Kontakt
Rebecca Omoregie
Mediensprecherin