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Publiziert am: 12.05.2025

Sparpläne des Bundes: Wichtige Angebote für Menschen mit Behinderungen in Gefahr

In unserer Stellungnahme zum «Entlastungspaket 2027» kritisieren wir geplante Sparmassnahmen des Bundes. Besonders betroffen sind IV-Finanzhilfen, die für Beratung, Betreuung und Teilhabeangebote für Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden. Der sbv fordert Ausnahmen im Gesetz, damit keine wichtigen Leistungen abgebaut werden.

Kuppel des Bundeshauses hinter unscharfen Blättern

© Béatrice Devènes

Der sbv lehnt zentrale Punkte des Entlastungspakets 2027 ab. In unserer Vernehmlassungsantwort (siehe Downloads) warnen wir vor Folgen für blinde und sehbehinderte Menschen, sollte das Subventionsgesetz im Rahmen des Entlastungspaketes wie geplant angepasst werden.

Abbau von Unterstützungsangeboten droht

Besonders problematisch ist die geplante Begrenzung von Finanzhilfen auf 50 Prozent der Kosten einer unterstützten Aufgabe. Dadurch droht der Abbau zahlreicher Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Die IV-Finanzhilfen stammen aus einem spezialfinanzierten Fonds, weshalb deren Kürzung den Bundeshaushalt nicht entlasten würde. Wir fordern deshalb eine ausdrückliche Ausnahme im Gesetz.

Berufs- und Weiterbildung, Hochschulen, Presse und ÖV betroffen

Zudem lehnen wir weitere Sparmassnahmen in der Berufsbildung, der Weiterbildung, bei Hochschulprojekten, der Presseförderung sowie im öffentlichen Verkehr ab. Diese Kürzungen würden die gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit blinder und sehbehinderter Menschen schwächen.

Der sbv bittet Bundesrat und Parlament in seinem Schreiben, die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Die ganze Vernehmlassungsantwort finden Sie in den Downloads.