ÖV-Begleitabo – wichtige Infos zum korrekten Gebrauch
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Begleitabo (früher Begleiterkarte) zusammengestellt, inklusive Hinweisen, wie Missbräuche verhindert werden können.

Bildquelle: SBB CFF FFS
Leider kommt es immer wieder zu versehentlichen Falschnutzungen oder sogar Missbräuchen des Begleitabos. Um dem vorzubeugen, haben wir die wichtigsten Informationen zum korrekten Gebrauch für Sie zusammengestellt.
Bedingungen für den Gebrauch des Begleitabos:
- Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in derselben Klasse.
- Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können.
- Sie weisen dem Kontrollpersonal die SwissPass-Karte mit der darauf gespeicherten «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» sowie einen gültigen Fahrausweis vor (entweder Ihrer oder jener der Begleitperson).
- Sehbehinderte dürfen keine Sehbehinderten begleiten.
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit dem Begleitabo zu reisen:
- Die Person mit Behinderung ist im Besitz des Begleitabos und eines gültigen Fahrausweises: Die Begleitperson reist gratis.
- Die Begleitperson ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises: Die Person mit Behinderung und dem Begleitabo reist gratis.
Das Begleitabo berechtigt folgendermassen zu Fahrten:
- Gratis-Mitnahme einer Begleitperson in der Schweiz
- Gratis-Mitnahme eines Führhundes in der Schweiz
- Gratis-Mitnahme einer Begleitperson und eines Führhundes in der Schweiz
- Gratis-Mitnahme einer Begleitperson oder eines Blindenführhundes im internationalen Verkehr (Tarif TCV 710). Wenn ein Transportunternehmen Marktpreise anwendet, entfällt der internationale Tarif TCV 710. Die Preise und Ermässigungen werden direkt vom jeweiligen Transportunternehmen definiert.
Was passiert, wenn obenstehende Regeln nicht eingehalten werden?
Bei Missbrauch mit dem Begleitabo wird dieses zurückgezogen und die oder der Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson als Reisende:r ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Nebst dem Fahrpreis für die in Frage kommende Strecke/Zone ist folgender Zuschlag zu bezahlen:
- 1. Fall CHF 90
- 2. Fall CHF 90 plus Staffelungsgebühr im Wiederholungsfall CHF 40
- Ab 3. Fall CHF 90 plus Staffelungsgebühr im Wiederholungsfall CHF 70
Wird der Fahrpreis und/oder der Zuschlag nicht direkt im Fahrzeug bezahlt, kann das Transportunternehmen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr für die Rechnungsstellung erheben. Bei Nichtbezahlen der Rechnung kann für zugestellte Mahnschreiben eine Gebühr erhoben werden.
Antworten auf allfällige Fragen zum Begleitabo erhalten Sie an jeder ÖV-Verkaufsstelle, im Internet unter www.sbb.ch/begleitabo oder telefonisch beim SBB Contact Center unter der Gratisnummer 0800 181 181 (täglich 24 Stunden).