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Bildquelle: Adobe Stock

Finanzdienstleistungen

Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband setzt sich für Menschen mit Sehbehinderung ein, damit sich diese selbstständig um ihre Finanzen kümmern können. Das Anliegen gewinnt insbesondere durch den Siegeszug der digitalen Finanzdienstleistungen an Bedeutung und ist ein wichtiger Bestandteil für ein selbstbestimmtes Leben.

Die Interessenvertretung des sbv setzt sich für zugängliche Finanzdienstleistungen ein. Hierbei werden technische Fortschritte aktiv miteinbezogen und ein breites Netzwerk mit verschiedensten Akteuren gepflegt.

Banken und Postfinance: wir beraten Finanzdienstleister

Der sbv steht mit verschiedenen Banken und der Postfinance in Kontakt, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbehinderung sicherzustellen oder zu optimieren. Gerne prüfen wir bestehende mobile und e-Bankinglösungen und beraten Finanzinstitute diesbezüglich.

Damit Bankdienstleistungen für Menschen mit Sehbehinderung nutzbar sind, braucht es gewisse Vorleistungen der Finanzinstitute:

1. Websites müssen nach WCAG-Richtlinien barrierefrei nutzbar sein.

2. Das Einloggen beim mobile und E-Banking muss zugänglich gestaltet sein (z.B. mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung via SMS oder Pushmitteilung oder PhotoTan).

3. Bank- und Postomaten sollen mit einer Sprachausgabe, welche beim Anschliessen eines handelsüblichen Kopfhörers gestartet wird, ausgerüstet werden. Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Das Ausstecken des Kopfhörers bewirkt den sofortigen Abbruch der Transaktion. Dies gilt als «Notbremse» und stärkt das Vertrauen von Personen mit Sehbehinderung.
  • Das Ausschalten des Bildschirms bei aktiver Sprachausgabe gibt Sicherheit, dass niemand von hinten Informationen einsehen kann.
  • Die Anpassung der Lautstärke wird optimalerweise über den Zahlenblock angeboten.

4. Kontoauszüge sind auf Wunsch in Braille oder vergrösserter Schrift (oder per SMS-Dienst) zur Verfügung zu stellen.

5. Schulung der Front-Mitarbeitenden bezüglich Sehbehinderungen.

Bargeld: wir entwickeln mit

Die sbv-Interessenvertretung entwickelte gemeinsam mit der Schweizerischen Nationalbank SNB die neunte Banknotenserie. Die Tastzeichen, welche als Erkennung für den jeweiligen Notenwert für Personen mit Sehbehinderung gelten, haben sich im Vergleich mit der achten Notenserie grundlegend geändert.

So befinden sich auf der Vorderseite der Note entlang der beiden Längsseiten tastbare Balken, bestehend aus sechs nah nebeneinander angebrachten Reliefstrichen. Die Anzahl dieser Tastzeichen variiert je nach Notenwert:

  • 10er-Note = auf jeder Längsseite je 1 Balken
  • 20er-Note = je 2 Balken
  • 50er-Note = je 3 Balken
  • 100er-Note = je 4 Balken
  • 200er-Note = je 5 Balken
  • 1000er-Note = je 6 Balken.

Die Farben der einzelnen Notenwerte sind unverändert.

Eine Hand hält ein Smartphone, das via App die Note erkennt.

Die App Recunia ist eine Eigenentwicklung des sbv. Diese steht unter «Apps und Publikationen» zum Download bereit.

Zum Ermitteln des Notenwerts kann der Cash-Test verwendet werden. Mit dieser Schablone wird anhand der Länge der Banknote der jeweilige Notenwert ermittelt. Auch die vom sbv entwickelte App Recunia kann mittels der Smartphone-Kamera den Notenwert ermitteln. Die Angabe des Notenwerts erfolgt via Sprachausgabe, Vibration oder visueller Anzeige.

Rechnungswesen und QR-Rechnung: wir begrüssen die Einführung

Die Schweiz führte per 1. Oktober 2022 die QR-Rechnung ein. Der Scanprozess des Einzahlungsscheins wurde damit für Personen mit Sehbehinderung leichter und die Abwicklung der Zahlung vereinfacht.

Wie bei den heutigen Einzahlungsscheinen besteht auch die QR-Rechnung aus einem Empfangsschein und einem Zahlteil, der neu den zweidimensionalen QR-Code enthält. Das Scannen des QR-Codes ist leicht und bedarf nicht der gleichen Übung wie bei der Codier-Zeile. Eine spürbare Perforation des Empfang- und Zahlteils erleichtert die Handhabung der QR-Rechnung.

Die Einführung des QR-Codes hat keinen Einfluss auf Begleichungen am Postschalter oder der Bank zugeleitete Zahlungsaufträge; diese können unverändert abgewickelt werden.

Wir fordern: barrierefreie Zahlterminals

Die sbv-Interessenvertretung setzt sich für die Zugänglichkeit von Zahlterminals ein. Zurzeit kann die Anzeige des Betrags erst nach der Begleichung überprüft werden, was dazu führen kann, dass man ungewollt fehlerhafte Beträge freigibt. Zudem wird die Bedienung der Zahlterminals durch die zunehmende Verwendung von Zahlterminals mit Touch- oder Sensortasten erschwert. Die Interessenvertretung des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands prüft derzeit Alternativen über eine e-Wallet-Schnittstelle.

Weiter sind an ausgewählten Schaltern der Schweizerischen Post neu sogenannte YUMI Terminals mit Sprachausgabe im Einsatz. Diese Geräte der Unternehmung Worldline bieten erstmals die Möglichkeit, den Touchscreen mittels einer Silikonauflage zu bedienen.

Sie haben Fragen oder wünschen spezifische Auskünfte?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Daniela Moser

Interessensvertreterin sbv

Dossierverantwortliche