Kultur & Freizeit
Kultur und Freizeit müssen möglichst inklusiv sein. Dieser Anspruch ist in Artikel 30 der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) verankert. Dennoch sind Kultur- und Freizeitangebote für blinde und sehbehinderte Menschen in vielen Bereichen noch nicht ausreichend zugänglich. Die sbv-Interessenvertretung setzt sich dafür ein, bestehende Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
In der Schweiz gibt es nur wenige gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit im Kulturbereich. Viele Angebote basieren deshalb auf dem Engagement und dem Goodwill der Veranstalter und Institutionen. Die sbv-Interessenvertretung setzt sich gemeinsam mit Partnern wie der Fachstelle «Kultur Inklusiv» von Pro Infirmis dafür ein, dass Kultur- und Freizeitangebote möglichst selbstständig und gleichberechtigt genutzt und erlebt werden können. Dazu gehören zugängliche Einrichtungen, inklusive Veranstaltungen und barrierefreie Kulturangebote aller Art.
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Simon Bart
Dossierverantwortlicher