Bedienung einer blinden oder sehbehinderten Person: Zehn Tipps für Apotheken-Mitarbeitende
Menschen mit Sehbehinderung sind besonders auf eine klare und verständliche Beratung in der Apotheke angewiesen. Die folgenden zehn Tipps aus unserer Interessenvertretung unterstützen Apotheken-Mitarbeitende im professionellen Umgang mit blinder und sehbehinderter Kundschaft. Das Merkblatt ist auch als PDF erhältlich, die Amavita-Apotheken haben es bereits in ihren Filialen verteilt.
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1.
Sprechen Sie die blinde oder sehbehinderte Person direkt von vorne an, stellen Sie sich vor und bieten Sie Unterstützung an.
2.
Sprechen Sie einzig bei zusätzlicher Hörbehinderung lauter.
3.
Für Personen mit Sehrest ist die visuelle Erkennbarkeit des Verkaufspersonals wichtig.
4.
Hinweise wie «dort» oder «da» sind nichtssagend. Tipps wie «links», «mehr rechts» oder «zwei Meter vor Ihnen» sind präzis.
5.
Zur Begleitung positionieren Sie sich in kleinem Abstand vor die Person mit Sehbeeinträchtigung und bieten Sie Ihren Ellenbogen an.
6.
Informieren Sie über Preisangaben oder Verfalldaten und erklären Sie die Verwendung des Medikaments so genau wie möglich. Lassen Sie eine blinde Person eine Verpackung oder andere Details des Medikaments ertasten.
7.
Platzieren Sie eine Etikette auf der Verpackung so, dass weder die taktile Blindenschrift noch ein anderes wichtiges Element überklebt wird.
8.
Der Blindenführhund hat grundsätzlich überall Zutritt und begleitet eine blinde oder sehbehinderte Person treu. Sollte der Blindenführhund aus hygienischen oder anderen Gründen stören, kann der Hund an einem ruhigen, gut beobachtbaren Platz kurz warten.
9.
An der Kasse nennen Sie bitte den Wert der einzelnen Noten und Münzen des Rückgelds. Legen Sie dabei zuerst die Münzen und dann die Scheine in die Hand der Kundin / des Kunden. Das Rückgeld bleibt so sicher in der Hand. Bei alternativen Zahlungsmitteln sind Betroffenen auf weiterführende Erklärungen angewiesen.
10.
Begleiten Sie die sehbeeinträchtigte oder blinde Person auf Wunsch wieder zum Ausgang.
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In der Schweiz leben rund 400’000 Personen mit einer Sehbehinderung. Unsere Abteilung Interessenvertretung und Sensibilisierung berät Sie gerne in baulichen Themen oder schult Sie im Umgang und der Kommunikation mit blinder und sehbehinderter Kundschaft. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.